Nut­zungs­be­din­gun­gen der Online-Dis­tri­bu­ti­on des Kreis­me­di­en­zen­trums Göttingen

(gül­tig für die in den fol­gen­den Punk­ten bezeich­ne­ten Medi­en im Edu­pool des Kreis­me­di­en­zen­trums Göttingen)

„Didak­ti­sches Medium“

  1. Das Kreis­me­di­en­zen­trum Göt­tin­gen stellt den Schu­len in sei­nem Ein­zugs­be­reich des Land­krei­ses Göt­tin­gen Didak­ti­sche Medi­en zum Down­load zur Nut­zung zur Verfügung.
  2. Die Lizen­zen umfas­sen das Recht, die betrof­fe­nen Medi­en elek­tro­nisch auf einem Ser­ver zu hin­ter­le­gen bzw. elek­tro­nisch von einem Ser­ver abzu­ru­fen und dabei einem geschlos­se­nen Benut­zer­kreis zugäng­lich zu machen. Der Benut­zer­kreis darf die Medi­en nur zu nicht gewerb­li­chen Bil­dungs­zwe­cken nut­zen. Geschlos­se­ner Benut­zer­kreis bedeu­tet, dass Zugrif­fe nur nach Authen­ti­fi­zie­rung von Berech­tig­ten der Bil­dungs­ein­rich­tung mög­lich sind. 
  3. Nut­zungs­be­rech­tigt der Didak­ti­schen Medi­en des Kreis­me­di­en­zen­trums Göt­tin­gen sind Lehr­kräf­te an Schu­len im Land­kreis Göt­tin­gen, wel­che die Nut­zungs­rech­te erwor­ben haben.
  4. Der Zugang zu den Didak­ti­schen Medi­en ist nur über geschütz­te Ver­fah­ren möglich.
  5. Im Rah­men der Nut­zung in Bil­dungs­ein­rich­tun­gen ist das Kopie­ren der Didak­ti­schen Medi­en auf Spei­cher­me­di­en erlaubt, soweit dies für die inter­ne Ver­tei­lung erfor­der­lich ist.
  6. Dar­über hin­aus ist für die Lehr­kräf­te und Ler­nen­den die Nut­zung der Didak­ti­schen Medi­en auf dem hei­mi­schen PC erlaubt, soweit die Nut­zung im Bil­dungs­kon­text statt­fin­det (z.B. Unter­richts­vor­be­rei­tung, Haus­auf­ga­ben, Referatsvorbereitung).
  7. Die Didak­ti­schen Medi­en kön­nen auf Lern­platt­for­men der Bil­dungs­ein­rich­tun­gen in geschlos­se­nen Benut­zer­krei­sen bis auf die Ebe­ne der Ler­nen­den genutzt wer­den. Nach Been­di­gung der Arbei­ten mit den jewei­li­gen Didak­ti­schen Medi­en sind die­se von den hei­mi­schen PCs und Daten­trä­gern der Leh­ren­den und Ler­nen­den zu löschen; spä­tes­tens beim Ver­las­sen der Bil­dungs­ein­rich­tung. Eine Löschung ist nicht not­wen­dig, wenn die Nut­zung der Medi­en bei­spiels­wei­se durch eine Ver­set­zung an eine ande­re Lehr­ein­rich­tung wei­ter im Geschäfts­be­reich des glei­chen Medi­en­zen­trums erfolgt.
  8. Die Bear­bei­tung der Medi­en selbst, sowie ihre Ver­ar­bei­tung, ins­be­son­de­re die Mischung mit ande­ren Mate­ria­li­en ist zuläs­sig, soweit die Nut­zung im Kon­text des Bil­dungs­auf­tra­ges statt­fin­det. Dies beinhal­tet auch, dass die neu her­ge­stell­ten Wer­ke nicht außer­halb des Gel­tungs­be­rei­ches der Lizenz­be­din­gun­gen ver­brei­tet wer­den. Eine grund­sätz­li­che Ver­öf­fent­li­chung (z.B. im Inter­net) von neu her­ge­stell­ten Wer­ken ist nicht zuläs­sig, bzw. bedarf der Zustim­mung des Rechtegebers.
  9. Die Rech­te der Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten, ins­be­son­de­re der GEMA, sind durch die Pro­du­zen­ten abgegolten.

Als grund­le­gen­de Vor­la­ge dien­ten die „Nut­zungs­be­din­gun­gen für Mer­lin-Online-Medi­en in Nie­der­sach­sen 2013“. Die ver­än­der­ten For­mu­lie­run­gen und Bedin­gun­gen im Ein­zugs­be­reich des Kreis­me­di­en­zen­trums Göt­tin­gen sind unbe­dingt zu beachten!

Schul­funk- und Schulfernsehangebote

  • „Online-Audio“
  • „Online-Doku­ment“
  • „Online-Video“

Für die­se Medi­en des Schul­funk- bzw. Schul­fern­seh­an­ge­bo­tes gel­ten fol­gen­de Nut­zungs­rech­te nach §47 UrhG 65:

Schu­len sowie Ein­rich­tun­gen der Leh­rer­bil­dung und der Leh­rer­fort­bil­dung dür­fen ein­zel­ne Ver­viel­fäl­ti­gungs­stü­cke von Wer­ken, die inner­halb einer Schul­funk­sen­dung gesen­det wer­den, durch Über­tra­gung der Wer­ke auf Bild- oder Ton­trä­ger her­stel­len. Das glei­che gilt für Hei­me der Jugend­hil­fe und die staat­li­chen Lan­des­bild­stel­len oder ver­gleich­ba­re Ein­rich­tun­gen in öffent­li­cher Trägerschaft.

Die Bild- und Ton­trä­ger dür­fen nur für den Unter­richt ver­wen­det wer­den. Sie sind spä­tes­tens am Ende des auf die Über­tra­gung fol­gen­den Schul­jah­res zu löschen, es sei denn, dass dem Urhe­ber eine ange­mes­se­ne Ver­gü­tung bezahlt wird.

Urhe­ber­rech­te lie­gen beim Autor / bei der Autorin bzw. der genann­ten Rech­te­inha­be­rin / dem Rech­te­inha­ber. Wir sind bemüht alle Rech­t­in­ha­ber zu nen­nen. Das bedeu­tet aber nicht, dass nicht wei­te­re Urhe­ber­rechts­an­sprü­che bestehen.

Hin­weis zu per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Um im Edu­pool des Medi­en­zen­trums Göt­tin­gen Online-Medi­en abru­fen und her­un­ter­la­den zu kön­nen, wird zwin­gend ein Zugang mit Benut­zer­er­ken­nung und Pass­wort benötigt!

Mit die­sem Antrag erhal­ten Lehr­kräf­te die Zugangs­da­ten auf o.g. E‑Mail-Adres­se. Mit der Unter­schrift erklärt sich die betref­fen­de Per­son ein­ver­stan­den, dass Ihre Daten für die Ein­rich­tung der Zugangs­be­rech­ti­gung ver­wen­det wer­den. Die­se Daten wer­den Drit­ten nicht zugäng­lich gemacht und aus­schließ­lich für inter­ne Zwe­cke gespei­chert. Mit Löschung der Zugangs­be­rech­ti­gung wer­den alle wei­te­ren gespei­cher­ten, per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gelöscht. Die Sat­zung des Kreis­me­di­en­zen­trums ist jeder­zeit online ein­seh­bar und wird von der Schu­le anerkannt.

Das Kreis­me­di­en­zen­trum muss umge­hend benach­rich­tigt wer­den, wenn die/der o.g. nicht mehr an der Schule/Bildungseinrichtung tätig ist. Erst mit die­ser Mel­dung erlischt Ihre Haftungsübernahme.