Nutzungsbedingungen der Online-Distribution des Kreismedienzentrums Göttingen
(gültig für die in den folgenden Punkten bezeichneten Medien im Edupool des Kreismedienzentrums Göttingen)
„Didaktisches Medium“
- Das Kreismedienzentrum Göttingen stellt den Schulen in seinem Einzugsbereich des Landkreises Göttingen Didaktische Medien zum Download zur Nutzung zur Verfügung.
- Die Lizenzen umfassen das Recht, die betroffenen Medien elektronisch auf einem Server zu hinterlegen bzw. elektronisch von einem Server abzurufen und dabei einem geschlossenen Benutzerkreis zugänglich zu machen. Der Benutzerkreis darf die Medien nur zu nicht gewerblichen Bildungszwecken nutzen. Geschlossener Benutzerkreis bedeutet, dass Zugriffe nur nach Authentifizierung von Berechtigten der Bildungseinrichtung möglich sind.
- Nutzungsberechtigt der Didaktischen Medien des Kreismedienzentrums Göttingen sind Lehrkräfte an Schulen im Landkreis Göttingen, welche die Nutzungsrechte erworben haben.
- Der Zugang zu den Didaktischen Medien ist nur über geschützte Verfahren möglich.
- Im Rahmen der Nutzung in Bildungseinrichtungen ist das Kopieren der Didaktischen Medien auf Speichermedien erlaubt, soweit dies für die interne Verteilung erforderlich ist.
- Darüber hinaus ist für die Lehrkräfte und Lernenden die Nutzung der Didaktischen Medien auf dem heimischen PC erlaubt, soweit die Nutzung im Bildungskontext stattfindet (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung).
- Die Didaktischen Medien können auf Lernplattformen der Bildungseinrichtungen in geschlossenen Benutzerkreisen bis auf die Ebene der Lernenden genutzt werden. Nach Beendigung der Arbeiten mit den jeweiligen Didaktischen Medien sind diese von den heimischen PCs und Datenträgern der Lehrenden und Lernenden zu löschen; spätestens beim Verlassen der Bildungseinrichtung. Eine Löschung ist nicht notwendig, wenn die Nutzung der Medien beispielsweise durch eine Versetzung an eine andere Lehreinrichtung weiter im Geschäftsbereich des gleichen Medienzentrums erfolgt.
- Die Bearbeitung der Medien selbst, sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien ist zulässig, soweit die Nutzung im Kontext des Bildungsauftrages stattfindet. Dies beinhaltet auch, dass die neu hergestellten Werke nicht außerhalb des Geltungsbereiches der Lizenzbedingungen verbreitet werden. Eine grundsätzliche Veröffentlichung (z.B. im Internet) von neu hergestellten Werken ist nicht zulässig, bzw. bedarf der Zustimmung des Rechtegebers.
- Die Rechte der Verwertungsgesellschaften, insbesondere der GEMA, sind durch die Produzenten abgegolten.
Als grundlegende Vorlage dienten die „Nutzungsbedingungen für Merlin-Online-Medien in Niedersachsen 2013“. Die veränderten Formulierungen und Bedingungen im Einzugsbereich des Kreismedienzentrums Göttingen sind unbedingt zu beachten!
Schulfunk- und Schulfernsehangebote
- „Online-Audio“
- „Online-Dokument“
- „Online-Video“
Für diese Medien des Schulfunk- bzw. Schulfernsehangebotes gelten folgende Nutzungsrechte nach §47 UrhG 65:
Schulen sowie Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung dürfen einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken, die innerhalb einer Schulfunksendung gesendet werden, durch Übertragung der Werke auf Bild- oder Tonträger herstellen. Das gleiche gilt für Heime der Jugendhilfe und die staatlichen Landesbildstellen oder vergleichbare Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.
Die Bild- und Tonträger dürfen nur für den Unterricht verwendet werden. Sie sind spätestens am Ende des auf die Übertragung folgenden Schuljahres zu löschen, es sei denn, dass dem Urheber eine angemessene Vergütung bezahlt wird.
Urheberrechte liegen beim Autor / bei der Autorin bzw. der genannten Rechteinhaberin / dem Rechteinhaber. Wir sind bemüht alle Rechtinhaber zu nennen. Das bedeutet aber nicht, dass nicht weitere Urheberrechtsansprüche bestehen.
Hinweis zu personenbezogenen Daten
Um im Edupool des Medienzentrums Göttingen Online-Medien abrufen und herunterladen zu können, wird zwingend ein Zugang mit Benutzererkennung und Passwort benötigt!
Mit diesem Antrag erhalten Lehrkräfte die Zugangsdaten auf o.g. E‑Mail-Adresse. Mit der Unterschrift erklärt sich die betreffende Person einverstanden, dass Ihre Daten für die Einrichtung der Zugangsberechtigung verwendet werden. Diese Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht und ausschließlich für interne Zwecke gespeichert. Mit Löschung der Zugangsberechtigung werden alle weiteren gespeicherten, personenbezogenen Daten gelöscht. Die Satzung des Kreismedienzentrums ist jederzeit online einsehbar und wird von der Schule anerkannt.
Das Kreismedienzentrum muss umgehend benachrichtigt werden, wenn die/der o.g. nicht mehr an der Schule/Bildungseinrichtung tätig ist. Erst mit dieser Meldung erlischt Ihre Haftungsübernahme.